Gemeinde Bühlerzell

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Pflichten der Hundehalter

Wir bitten die Hundehalter ausdrücklich Folgendes zu beachten: 

 

·       Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

·       Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an

der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person,

die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen

·       Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dasselbe gilt auch für landwirtschaftliche Wiesengrundstücke. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

·       Sorgen Sie außerdem bitte dafür, dass Ihr Hund nicht durch ständiges und/oder lautes Bellen die Nacht- bzw. Mittagsruhe Ihrer Nachbarn stört.

·       Nehmen Sie ihren Hund auf Ihren Spaziergängen bitte insbesondere in der Nähe von fremden Hunden und sonstigen Tieren unverzüglich an die Leine, um so zu vermeiden, dass Ihr Hund eine Flucht dieser auslöst bzw. ein „Zweikampf“ stattfindet. 

 

Wir bitten dringend um Beachtung!

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus 

Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:

Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen