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Bürgermeister Thomas Botschek zur Bürgerstiftung der Gemeinde Bühlerzell
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Im April 2015 hat unser Gemeinderat den Beschluss gefasst, eine Bürgerstiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim einzurichten.
Die Bürgerstiftung Bühlerzell verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, insbesondere des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Bildung und Ausbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Wohlfahrtswesens, der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuerschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde, des Tierschutzes, mildtätiger Zwecke, der Förderung der unternationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und dem Völkerverständigungsgedanken sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
So können wir soziales und gesellschaftliches Engagement in unserer Gemeinde fördern.
Und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, werden zu Partnern Ihrer Gemeinde bei der Gestaltung des sozialen und kulturellen Lebens. Denn durch Ihre Unterstützung als Stifter oder Spender tragen Sie in besonderem Maße dazu bei, dass unsere Gemeinde vielfältig bleibt und allen Einwohnern einen attraktiven Lebensraum in sozialer Verantwortung ermöglicht.
Ihr
Thomas Botschek
Vorsitzender des Stiftungsrates
Bereits ab einem Betrag von 200,-- € kann man sich als Stifter eintragen lassen. Nach oben gibt es keine Grenzen.
Eine Spende muss zeitnah mit dem gesamten gespendeten Betrag verwendet werden.
Gründungsstiftungen und Zustiftungen werden dauerhaft zu Stiftungsvermögen, das nicht verbraucht werden darf.
Wenn keine Festlegung getroffen wurde, ob die Zuwendung als Spende oder Zustiftung behandelt werden soll, werden Zustiftungen mit einem Betrag von mehr als 200 € dem Stiftungsvermögen zugebucht. Zuwendungen bis 200 € sind als Spende zu behandeln und zeitnah zu verwenden.
Das Stiftungsvermögen wird dauerhaft, sicher und gewinnbringend angelegt. Erträge werden entsprechend dem Stiftungszweck verwendet. Hierüber entscheidet der Stiftungsrat.
Das Steuerrecht begünstigt Stiftungen. Zustiftungen und Spenden sind steuer-mindernd. Für Zustiftungen werden bspw. keine Schenkungssteuer und auch keine Erbschaftssteuer fällig. Steuerrechtliche Regelungen können sich jedoch ändern. Holen Sie sich deshalb immer steuerrechtlichen Rat ein.
Der Stiftungsrat besteht aus 5 Personen aus der Bürgerschaft und dem Bürgermeister als Vorsitzenden der Bürgerstiftung. Der Stiftungsrat bestimmt die mit den auf die Bürgerstiftung entfallenden anteiligen Stiftungserträgen zu fördernde(n) Einrichtung(en)/Organisation(en) und Projekte.
Bürgerstiftung Bühlerzell
Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
IBAN DE19622500300001506479
BIC SOLADES1SHA
Die Bürgerstiftung Bühlerzell verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke nach § 2 der Stiftungssatzung soweit damit kommunale Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden.
Förderantrag an die Bürgerstiftung Bühlerzell