Gemeinde Bühlerzell

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Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht - für manche früher, für andere später.

 

Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht – für manche früher, für andere später. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die dem Wunsch nach einem  einheitlich fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer  Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank nachgeht, um so vor  Missbrauch zu schützen. Der Abschluss der Umtausch-Aktion ist für den 19. Januar 2033 vorgesehen. Bis dahin müssen alle alten Führerscheine und auch die, die vor dem  18. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen Führerschein in  Scheckkartenformat umgetauscht werden. Fristen für den Umtausch(Papierformat)
 
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.
Jahrgänge vor 1953:                      19.01.2033
Jahrgänge 1953-1958:                   19.01.2022
Jahrgänge 1959-1964:                   19.01.2023
Jahrgänge 1965-1970:                   19.01.2024
Jahrgänge 1971 oder später:          19.01.2025
 
Für Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich.
Ausstellungsjahre 1999-2001:                  19.01.2026
Ausstellungsjahre 2002-2004:                  19.01.2027
Ausstellungsjahre 2005-2007:                  19.01.2028
Ausstellungsjahr 2008:                            19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009:                            19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010:                            19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011:                            19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012-18.01.2013:           19.01.2033
Statt Fahrerlaubnisklasse 3 hat der neue Führerschein künftig die Pkw-Klassen B, BE, CI, CIE, M und L.
 
 Wo muss die Antragsstellung erfolgen? Die Antragsstellung erfolgt über das Bürgermeisteramt oder direkt beim Landratsamt Schwäbisch Hall. Neben dem biometrischen Passbild brauchen Sie zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sodass die Behörde den vorgelegten alten Führerschein eindeutig zuordnen kann.   Die Gültigkeit des neuen Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.  Den Führerschein in Scheckkartenformat können Sie sich direkt in das  Rathaus nach Bühlerzell  schicken lassen, um ihn dann dort abzuholen.
 
 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus 

Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:

Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen