Hundesteuer
Die Hundesteuerbescheide für 2021 wurden Ihnen zugestellt. Die Hundesteuer beträgt wie im letzten Jahr für einen 1. Hund 84,00 Euro 2. und jeden weiteren Hund 168,00 Euro Ihre Hundemarke ist solange gültig, wie Sie Ihren Hund halten. Wenn Sie keinen Hund mehr halten, müssen Sie die Hundemarke zurückgeben. Steuervergünstigungen werden auf Antrag gewährt für das Halten von Schutzhunden, welche die Schutzhundeprüfung III innerhalb der letzten 12 Monate bestanden haben. Hundezüchtern von rassereinen Hunden kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls auf Antrag Steuervergünstigung gewährt werden. Herdengebrauchshunde in der Landwirtschaft sowie Hunde von Forstbediensteten und von bestätigten Jagdaufsehern, soweit diese Hunde für den Forst- und Jagdschutz erforderlich sind, sind von der Hundesteuer befreit. Eine Anmeldung der Hundehaltung ist hier jedoch trotzdem erforderlich. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass alle über 3 Monate alten, im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus, Zimmer 12, anzumelden sind. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Frau Schirle, Tel. 0 79 74 / 93 90 – 24, zur Verfügung.