Gemeinde Bühlerzell

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Informationen Ihres Standesamtes

Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)

Vor einer Eheschließung muss grundsätzlich eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen -die Anmeldung der Eheschließung- erfolgen. Zuständig hierfür ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe auf jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen und wird normalerweise durch persönliche Vorsprache auf dem Standesamt vorgenommen.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfordert erfahrungsgemäß etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen sowie die erforderlichen Erklärungen vorzunehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung nach erster persönlicher Vorsprache nur nach Terminvereinbarung aufnehmen können.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sie sind beide volljährig, ledig, kinderlos und deutsche Staatsangehörige
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    Diese Unterlagen erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes
    Diese Bescheinigung besorgen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt. Sofern Sie in der Gemeinde Bühlerzell wohnhaft sind, entfällt diese Bescheinigung.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Sie haben ein gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder
Sie benötigen zusätzlich:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Nachweis über evtl. Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
  • Nachweis über evtl. Namenserteilung

Sie/Ihr Partner waren/war bereits einmal verheiratet
Sie benötigen zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk sowie einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der Ehe (z.B. Scheidungsurteil; Sterbeurkunde des früheren Ehegatten) oder eine Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk.

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, sind leider sehr viele rechtliche Fragen zu klären und eine Menge Papiere zu besorgen. Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit (im Rechtssinne) von ausländischen Verlobten hat der Standesbeamte zusätzlich zu prüfen, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners nicht eventuell gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll auch vermieden werden, dass die in der Bundesrepublik geschlossene Ehe später im Heimatstaat der/des Verlobten möglicherweise nicht anerkannt wird.

Ausländische Staatsangehörige benötigen zum Beispiel in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis (ein Zeugnis der zuständigen Behörde Ihres Heimatstaates, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht). 

Allgemeines

  • Im Einzelfall können weiter Nachweise erforderlich sein.
  • Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
  • Verlobte, die nicht oder nur schlecht deutsch verstehen, brauchen einen Dolmetscher.
  • Ausländische Urkunden müssen im Original und mit einer deutschen Übersetzung (vereidigte Urkundendolmetscher!) vorgelegt werden.
  • Sind die ausländischen Urkunden nicht in lateinischen Schriftzeichen geschrieben (z.B. kyrillisch, ...), so müssen die Namen in der Übersetzung nach ISO-Norm transliteriert sein.
  • Ausländische Urkunden müssen evtl. (falls kein Staatsvertrag über die Befreiung von der Legalisation besteht) von der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat legalisiert werden.
  • Wenn man von der Legalisation befreit ist, genügt eine Apostille durch die zuständige Heimatbehörde.
  • Bei der Trauung müssen nicht mehr (wie früher) zwei Trauzeugen zugegen sein. Es ist aber nach wie vor möglich, mit einem oder zwei Trauzeugen zu heiraten.
  • Es kann mit oder ohne Ringwechsel geheiratet werden – je nach Wunsch. 

Namensführung

Falls deutsches Recht angewandt wird, kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau zum Ehenamen bestimmt werden.

Derjenige, dessen Namen nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anhängen (mit Bindestrich) und führt dann einen Doppelnamen. Eheliche Kinder erhalten allerdings nur den Ehenamen, nicht den Doppelnamen!

Außerdem ist es auch möglich, dass jeder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiterführt (getrennte Namensführung). Bei ehelichen Kindern muss man sich dann für einen der Namen entscheiden (Doppelnamen sind für die Kinder nicht möglich). Es ist auch möglich, den Ehenamen nachträglich zu bestimmen.

Gebühren:

Anmeldung der Eheschließung

40,00 €

 

Anmeldung der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts

80,00 €

Trauung im Trauzimmer für Traugesellschaften bis ca. 20 Personen

(Rathaus - 2. OG)

gebührenfrei

Trauung im großen Sitzungssaal für größere Traugesellschaften

(Rathaus - 2.OG)

100,00 €

Trauung an Samstagen und außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Rathauses

60,00 €

Eheurkunde

12,00 €

Kontakt:

Standesamt Bühlerzell
Heilberger Straße 4
74426 Bühlerzell
Tel. 07974/9390-12