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Allgemeinverfügung zu Niedrigwasser des Landkreises Schwäbisch Hall

25. Juni 2026
bis 30. Sep. 2026

Allgemeinverfügung zu Niedrigwasser des Landkreises Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügung des Landkreises untersagt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und überdurchschnittlichen Temperaturen der letzten Wochen hat sich in zahlreichen Gewässern im gesamten Land und auch im Landkreis Schwäbisch Hall Niedrigwasser entwickelt. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Schwäbisch Hall eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, den 24.06.2026 in Kraft.

 

Landkreis. Durch die fehlenden Niederschläge führen viele Gewässer derzeit nur noch wenig Wasser. Gleichzeitig erwärmt sich das Wasser stärker, wodurch der Sauerstoffgehalt sinkt. Für das Ökosystem verschlechtern sich dadurch die Bedingungen erheblich. Jede zusätzliche Wasserentnahme kann die Situation weiter verschärfen. Erst nach anhaltenden Niederschlägen kann mit einer Verbesserung gerechnet werden. Zum Schutz der Allgemeinheit wird nun eine Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern bis zunächst 30. September 2026 untersagt. Dies betrifft sämtliche oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall, auch jegliche Wasserentnahmen wie das Schöpfen mit Handgefäßen und für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau. Für mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Schwäbisch Hall zugelassenen Wasserentnahmen gelten besondere Regelungen, diese sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Homepage des Landkreises Schwäbisch Hall unter den Öffentlichen Bekanntmachungen zu finden.

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