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Vor einer Eheschließung muss grundsätzlich eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen -die Anmeldung der Eheschließung- erfolgen. Zuständig hierfür ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe auf jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen und wird normalerweise durch persönliche Vorsprache auf dem Standesamt vorgenommen. Zur Anmeldung der Eheschließung sind je nach Staatsangehörigkeit und Familienstand bestimmte Unterlagen vorzulegen. Bitte nehmen Sie mit dem Standesamt Kontakt auf, um zu klären, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall benötigt werden.
Die Anmeldung zur Eheschließung erfordert erfahrungsgemäß etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen sowie die erforderlichen Erklärungen vorzunehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung nur nach Terminvereinbarung aufnehmen können.
Haben Sie ein Wunschdatum für Ihrer Eheschließung? Fragen Sie beim Standesamt an, ob an diesem Tag eine Standesbeamtin zur Verfügung steht.
Einen Überblick über die Möglichkeiten über die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht erhalten Sie unter folgendem Video:
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Mehr InformationenDer Name einer Person richtet sich künftig nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (somit deutschem Recht). Die Staatsangehörigkeit ist nicht mehr maßgeblich.
Wünschen Sie eine Namensführung in der Ehe nach Ihrem Heimatrecht, so ist eine Rechtswahl möglich.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Namensmöglichkeiten beim persönlichen Gespräch vor Ihrer Eheschließung.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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