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Allgemeinverfügung des Landkreises zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis Ende Oktober verlängert
Durch die anhaltende Trockenheit und die überdurchschnittlichen Temperaturen der letzten Monate, hat sich in zahlreichen Gewässern im gesamten Land und auch im Landkreis Schwäbisch Hall die Niedrigwassersituation weiter verschärft. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Schwäbisch Hall die Allgemeinverfügung, die die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern untersagt, bis zum 31. Oktober 2026 verlängert.
Landkreis. Die anhaltende Niedrigwassersituation in den Gewässern hat sich aufgrund ausbleibender Niederschläge und hoher Temperaturen in den Sommermonaten weiter verschärft. Pegelstände und Abflüsse liegen weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau. Auch der Ausblick auf die kommenden Wochen gibt keinen Anlass zur Entwarnung. Nach der Prognose des Deutschen Wetterdienstes ist auch für die erste Oktoberhälfte nur mit wenig Niederschlag zu rechnen. Eine Verbesserung der Situation durch langanhaltende Niederschläge, die zu einer Steigerung der Grundwasser- und Quellabflüsse führen, zeichnet sich derzeit nicht ab.
Die langanhaltend niedrige Wasserführung stellt für alle Lebewesen in und an den Gewässern eine erhebliche Belastung dar. Niedrige Wasserstände und hohe Wassertemperaturen führen zu kritischen Lebensbedingungen für Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen. Zusätzlich gelangt durch Falllaub und abgestorbene Pflanzenteile zunehmend organisches Material in die Gewässer. Dessen Zersetzung kann zu einer weiteren Verringerung des Sauerstoffgehalts beitragen und die Gewässerökologie zusätzlich belasten.
Vor diesem Hintergrund wird die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Untersagung der Wasserentnahme bis zum 31. Oktober verlängert. Dies betrifft sämtliche oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall, auch jegliche Wasserentnahmen wie das Schöpfen mit Handgefäßen und für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau. Für mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Schwäbisch Hall zugelassene Wasserentnahmen gelten besondere Regelungen, diese sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Regelung dient dem Schutz der Gewässer und soll dazu beitragen, die noch vorhandenen Wasserressourcen zu sichern.
Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die geltenden Vorgaben weiterhin zu beachten und auf eine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zu verzichten. Die Entwicklung der Wasserstände und Abflüsse wird fortlaufend beobachtet. Sollte sich die Situation verändern, wird der Landkreis entsprechend informieren.
Die Allgemeinverfügung und die Verlängerungsentscheidung mit Begründungen sind auf der Homepage des Landkreises Schwäbisch Hall unter den Öffentlichen Bekanntmachungen zu finden.
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