Sie sind hier: Startseite » Beschädigungen an den Mährobotern auf den Sportplätzen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Mitfahren oder Draufsitzen auf dem Mähroboter verboten ist.
Die sensible Elektronik und Mechanik sind nicht für diese Belastung ausgelegt.
Da es sich hierbei um eine mutwillige Sachbeschädigung handelt, werden wir bei Verstößen die vollen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten konsequent in Rechnung stellen.
Bitte beachten Sie, dass bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten für den entstandenen Schaden haften.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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