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Gemeinde Bühlerzell
Landkreis Schwäbisch Hall
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinenbühl“ und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Bühlerzell hat am 28.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinenbühl“ und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Es handelt sich nach § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB um einen vorzeitigen Bebauungsplan, der nach § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf. Der Antrag zur Genehmigung wurde am 01.09.2025 an das Landratsamt Schwäbisch Hall gestellt. Die Genehmigung wurde vom Landratsamt am 05.02.2026 erteilt.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinenbühl“ bestehen aus dem Planteil im Maßstab 1:500 und dem Textteil jeweils vom 27.05.2027 / 16.12.2024, beide gefertigt vom Büro Roosplan, Backnang.
Beigelegt sind die Begründung vom 27.05.2027 / 16.12.2024, die Abwägungen der im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen vom 16.12.2024 sowie vom 28.07.2025, die Artenschutzrechtliche Prüfung vom 25.09.2024, die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 04.12.2024, der Umweltbericht vom 04.12.2024, der Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan vom 14.05.2024, ein Orientierungsplan vom 14.05.2024 und die zusammenfassende Erklärung.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit der Nummer 137 und 138 komplett und teilweise die Flurstücke mit der Nummer 136; 139; 145/1; 145/2 und 121 (Wirtschaftsweg) der Gemarkung Bühlerzell.
Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
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