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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Gemeinde Bühlerzell, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.buehlerzell.de.

Rechtsgrundlage sind § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) und die Verordnung zur Durchführung des L-BGG (L-BGG-DVO), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Maßstab sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), also die europäische Norm EN 301 549 und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Überschriften: Auf einzelnen Seiten ist die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht eingehalten oder es gibt leere Überschriften. Für Nutzende von Screenreadern ist die Gliederung dort schwerer nachzuvollziehen. (WCAG 1.3.1, 2.4.6) Wir korrigieren die Gliederung schrittweise.
  • Kontraste: Einzelne Texte, Schaltflächen oder Menüelemente erreichen nicht das geforderte Kontrastverhältnis zum Hintergrund. (WCAG 1.4.3, 1.4.11) Wir passen die betroffenen Farben schrittweise an.
  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alternativtext. Das betrifft vor allem ältere Beiträge und Bildergalerien. (WCAG 1.1.1) Neue Bilder versehen wir mit Alternativtexten, ältere Inhalte arbeiten wir schrittweise nach.
  • Videos: Eingebundene Videos haben teilweise keine Untertitel und keine Audiodeskription. Betroffen sind zum Beispiel: Heiraten in bühlerzell. (WCAG 1.2.2, 1.2.5) Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in Textform bereit.
  • PDF-Dokumente: Viele Dokumente, etwa Mitteilungsblätter, Satzungen, Formulare und Pläne, sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Teilweise liegen sie nur als eingescannte Bilder vor. (WCAG 1.1.1, 1.3.1, 2.4.2) Neue Dokumente erstellen wir nach Möglichkeit barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in einer zugänglichen Form bereit.
  • Eingebundene Inhalte Dritter: Inhalte und Dienste anderer Anbieter, die wir auf der Website einbinden (zum Beispiel Karten, Videos, Terminbuchungen oder Online-Dienste der Verwaltung), sind teilweise nicht barrierefrei. Auf deren Gestaltung haben wir nur begrenzt Einfluss. Bei Bedarf geben wir Ihnen die Informationen gern auf anderem Weg.

Ausnahmen

Nicht unter die Anforderungen fallen nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 insbesondere:

  • Dateien wie PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden,
  • aufgezeichnete Videos und Tonaufnahmen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
  • Inhalte Dritter, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden und nicht unserer Kontrolle unterliegen,
  • Kartendienste, sofern wesentliche Informationen wie Adressen auch in Textform angeboten werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir berufen uns derzeit nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung. Die oben genannten Mängel wollen wir schrittweise beheben.

Barrierefreie Alternativen

Wenn Sie einen der genannten Inhalte nicht nutzen können, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die Informationen dann auf anderem Weg zur Verfügung, zum Beispiel als Text per E-Mail oder telefonisch.

Informationen zu dieser Website in Deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite Gebärdensprache.

Über den digitalen Assistenten auf dieser Website können Sie Ihre Fragen auch in einfacher Sprache und in vielen anderen Sprachen stellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. April 2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 2. November 2026 überprüft und aktualisiert.

Grundlage ist eine Selbstbewertung. Wir haben die Startseite und typische Unterseiten (Meldungen, Kontakt, Inhaltsseiten und diese Erklärung) automatisiert nach WCAG 2.1 Stufe AA (EN 301 549) gemessen. Ergänzend haben wir geprüft: Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Darstellung bei 320 Pixel Breite, vergrößerte Textabstände und ob sich bewegte Inhalte anhalten lassen. Die letzte Prüfung fand am 30. Oktober 2026 statt.

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und bei jeder wesentlichen Änderung der Website.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei angeboten werden? Dann melden Sie sich bitte bei uns:

Gemeinde Bühlerzell
Heilberger Straße 4
74426 Bühlerzell
Telefon: 07974 9390-0
E-Mail: info@buehlerzell.de

Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen ab Zugang.

Schlichtungsverfahren

Erhalten Sie innerhalb von vier Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von uns, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, Sie brauchen dafür keinen Rechtsbeistand.

Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Internet: barrierefreiheit-bw.de