Gemeinde Bühlerzell

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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag ist der 01.01.2011

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2010 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2011 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
 
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2011 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2011 einen Meldebogen.
 
Meldepflichtige Tiere sind:
Pferde
Schweine
Schafe (ab dem 10. Lebensmonat)
Bienenvölker (sofern nicht bei den Landesverbänden gemeldet)
Hühner
Truthühner/Puten
 
Nicht zu melden sind:              -Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel.
Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und     
Informationssystem für Tiere) herangezogen.
-Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine) 
-Esel, Ziegen, Gänse und Enten
 
 

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
 
Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand.
 
Bitte beachten Sie, dass für Rinder in BHV1-Sanierungsbetrieben und in Betrieben ohne BHV1-Status geänderte Beitragssätze gelten. Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird, bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
 
Ebenso erhalten Sie auf unserer Homepage weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen.
 
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hohenzollernstr. 10R, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 / 9673-669, Fax: 0711 / 9673 – 700, E-Mail: info@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de
 

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus 

Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:

Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen

 

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Die Gemeinde Bühlerzell ist bemüht, alle Veranstaltungen aufzuführen. Sofern jedoch eine Veranstaltung nicht aufgeführt sein sollte, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.