Gemeinde Bühlerzell

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Besitzen Sie ein gültiges Ausweisdokument?

Ausweispflicht
Hinweis auf § 1, Gesetz über Personalausweise
„Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.“
Oft kommt es vor, dass bei der Antragstellung für ein neues Ausweisdokument ein, teilweise seit über einem Jahr, abgelaufener Personalausweis vorgelegt wird. Es mag einem nicht bewusst sein, aber man verstößt mit einem abgelaufenen Ausweis gegen gesetzliche Vorschriften, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Spätestens bei der nächsten Urlaubsreise, einer Kontrolle durch die Polizei, bei Bankgeschäften oder der Zulassung eines Kfz macht sich ein abgelaufener Ausweis bemerkbar und verursacht Umstände, die bei rechtzeitiger Antragstellung für einen neuen Ausweis vermeidbar gewesen wären.
Deshalb unsere Bitte: Nehmen Sie einmal Ihren Personalausweis bzw. Reisepass zur Hand und prüfen Sie, ob er noch gültig ist.
Bei Fragen: Rathaus Bühlerzell, Zimmer Nr. 22, Tel. 07974/9390-0

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus 

Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:

Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen