Gemeinde Bühlerzell

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Gemeinderat der Gemeinde Bühlerzell hat in der öffentlichen Sitzung am 16.12.2019 beschlossen, für den Bereich "Rotenberg" in Bühlerzell einen
Bebauungsplan aufzustellen.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem
Kartenausschnitt (Abgrenzungsplan):
 
 
Der Geltungsbereich des Plangebiets "Rotenberg" umfasst folgende Grundstücke:
Der Gemarkung Bühlerzell Flst.-Nr. 175/000, 181/000, 168/002, 168/001, 167/000, 169/000

 

Ziel und Zweck der Planung

Auf der Gesamtgemarkung Bühlerzell besteht die Nachfrage nach Bauplätzen. In den Innenbereichen der Gemeinde sind alle Baulücken in privater Hand. Verkäufe kommen nur sehr spärlich zustande. Aufgrund dieses Bedarfs an Wohnbauland möchte die Gemeinde Bühlerzell das noch nicht bebaute Gewerbegebiet „Liegel“ in ein Baugebiet für Wohnungsbau umwandeln. Der Bereich liegt im unmittelbaren Anschluss an eine bestehende Bebauung.   

Zur Nutzbarmachung dieser Fläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nach derzeitigem Planungsstand eine Flächengröße von rund 7.000 m² aufweisen und eine überbaubare Grundfläche von unter 6.000 m². Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen soll das vorliegende Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Im Sinne der Planungsabsicht sollen mit dem vorliegenden Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung eines bestehenden Gewerbegebiets in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Ortslage ermöglicht werden. Da es sich um eine Überplanung eines rechtswirksamen Bebauungsplanes handelt, kann das Verfahren nach § 13a BauGB an dieser Stelle zur Anwendung kommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der städtebaulichen Fortentwicklung der Gemeinde in Bezug auf die notwendigen Wohnbauflächen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats vorgestellt, darauf folgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Rahmen des Bauungsplanverfahrens. Hierauf wird dann durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bühlerzell entsprechend hingewiesen.
 
Bühlerzell, den 16.12.2019
 
Thomas Botschek
Bürgermeister

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