Gemeinde Bühlerzell

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Corona Aktuell

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Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert

 
Wer muss wie lange in Quarantäne, wenn der Corona-Test positiv ist? Das sind die wesentlichen Änderungen.
 
Landkreis. Seit gestern ist eine neue Corona Verordnung Absonderung in Kraft. Mit ihr ändert sich die Zeit, während derer Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben und deren Kontaktpersonen in Isolation begeben müssen. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen, die ab sofort vom Gesundheitsamt umgesetzt werden:

  • ·         Getestete Person: Die Absonderungsdauer der positiv getesteten Person beträgt ab Bekanntwerden des ersten positiven Tests 10 Tage. Der Symptombeginn spielt keine Rolle mehr.
  • ·         Kontaktperson im Haushalt: Die Absonderungsdauer der Kontaktpersonen im Haushalt beträgt 14 Tage. Diese 14 Tage beginnen zeitgleich wie bei der positiv getesteten Person.
  • ·         Freitesten von symptomfreien Kontaktpersonen: Symptomfreie Kontaktpersonen können sich frühestens am 7. Tag der Absonderung mittels eines Schnelltests freitesten.
  • ·         Verdacht auf Omikron: Bei Verdacht auf die Omikron-Variante ist auch für Kontaktpersonen kein Freitesten möglich. Die Absonderungsdauer der Indexperson beträgt 10 Tage.

 
Info:
Eine vollständige Übersicht zur Absonderungspflicht von Infizierten, Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen (geimpft, ungeimpft) ist beigefügt.
 
Positiver Corona-Test – Was ist zu tun?
Aktuelle Merkblätter zu den Themen
-       Mein PCR-Test ist positiv
-       Mein Schnelltest ist positiv
-       Mein Selbsttest ist positiv
Sind auf der Homepage des Landratsamtes hinterlegt.
 
Alle Informationen rund um die neue CoronaVO Absonderung ist im Internet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ zu finden.