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Alsadoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunftüber Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten.Diesgiltnur, wenn nicht Interessenanderer Betroffener, vorallemder leiblichen Eltern, entgegenstehenundüberwiegen.
Siewerdenvoneiner Personder Adoptionsvermittlungsstelleunterstützt.
AuchIhreAktenbeimStandesamtkönnenSieeinsehen.
Seit dem 1. Januar 2002 muss die Adoptionsvermittlungsstelle Aufzeichnungen und Unterlagen über jede Vermittlungvom Geburtsdatum bis zum61.Geburtstag aufbewahren.
Hinweis: BeiinternationalenAdoptionengilteine Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren ab Adoption.
WennSiedieVermittlungsakteneinsehenmöchten:
Siesind
WennSiedieDatenbeimStandesamteinsehenmöchten:
Einsicht in das Personenstandsregister beim Standesamt können nehmen:
Diese Beschränkung entfällt mit dem Tod des Kindes.
Nach dem Tod des Kindes können in das Personenstandsregister Einsicht nehmen:
Andere Personen haben ein Recht auf Einsicht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder Verstorbenen gestellt wird. Antragsberechtigt sind mindestens 16 Jahre alte Personen.
keine
Wenn Sie Informationen über Ihre Herkunft erhalten möchten, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die Sie vermittelt hat. Die Fachkräfte lässt Sie die Akten einsehen und informiert über Ihre Herkunft sowie allgemeine Lebensumstände wie z.B. die Freigabegründe der leiblichen Eltern. In der Regel enthält die Akte auch Berichte über Ihre Entwicklung, die die Adoptionsvermittlungsstelle im Rahmen der Nachbetreuung angefertigt hat.
Hinweis: Das Akteneinsichtsrecht wird eingeschränkt, soweit überwiegende persönliche Belange der beteiligten Personen entgegenstehen. Dann werden in der Regel die sensiblen Bereiche abgedeckt.
Falls Sie es wünschen, versuchen die Fachkräfte, den Kontakt zu Ihren leiblichen Eltern herzustellen. Wenn Ihre Herkunftsfamilie auch Verbindung mit Ihnen aufnehmen möchte, vermitteln sie dies in der Regel.
Die Adoptionsvermittlungsstelle bemüht sich, auch für die leiblichen Eltern und Geschwister aus der Herkunftsfamilie eine angemessene individuelle Lösung zu finden.EinRechtaufAkteneinsichtbestehtnicht.
Zur Einsicht in das Personenstandsregister empfiehlt es sich, einen Termin für Ihr persönliches Erscheinen beim Standesamt zu vereinbaren. Die Auskunft können Sie auch schriftlich, per Fax oder – soweit die betreffende Gemeinde das anbietet – online beantragen.
Gemeinde Bühlerzell
Heilberger Str.
4
74426
Bühlerzell
Telefon: 07974/9390-0
Fax: 07974/9390-22
info(@)buehlerzell.de
Sprechzeiten:
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße
1
74523
Schwäbisch Hall
Telefon: 0791/755-0
Fax: 0791/755-7362
info(@)LRASHA.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.01.2019 freigegeben.
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