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Gemeinde & Basisinfos | Erholungsort Staatlich anerkannter ErholungsortDas PrädikatAm 23.11.2006 verlieh Regierungspräsident Dr. Udo Andriof der Gemeinde Bühlerzell das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Grundlage für die Anerkennung (Prädikatisierung) von Kur- und Erholungsorten in Baden-Württemberg sind das Kurortegesetz Baden-Württemberg und die gemeinsam vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen "Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen". Voraussetzungen bei der Artbezeichnung "Erholungsort" sind
Bei der Prädikatsverleihung am 23.11.2006 wurde gleichzeitig Bürgermeister Franz Rechtenbacher für die vierte Amtsperiode verpflichtet. Die Reden am 23.11.2006Zum Betrachten der Videos sollten Sie die neueste Version des Flash Players installiert haben. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
ErholungsorteDas Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ wird vom Regierungspräsidium verliehen. Weitere Informationen zu Voraussetzungen etc. erhalten Sie auf den Seiten von www.service-bw.de. KontaktBürgermeisteramt Bühlerzell |